Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Beschäftigten und auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.
In Kraft getreten - 02. Juli 2023
Mit diesem Hinweisgeberschutzgesetz soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.
Eine falsche Verdächtigung im Rahmen einer Meldung oder Offenlegung kann weitreichende Folgen für die betroffene Person haben. Die Auswirkungen lassen sich unter Umständen nicht mehr gänzlich rückgängig machen. Es sollen jedoch keine überhöhten Anforderungen an hinweisgebende Personen in Bezug auf die Überprüfung der Richtigkeit der Informationen gestellt werden. Deshalb besteht der Schutz für die hinweisgebende Person auch in solchen Fällen, in denen sich der Hinweis als nichtzutreffend herausstellt, die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung jedoch davon ausgehen konnte, dass der Hinweis zutrifft.
Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die böswillige hinweisgebende Person sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 38 HinSchG).
Die hinweisgebende Person wird von dem Schutz des HinSchG erfasst, wenn sie Verstöße gegen folgende
Vorschriften meldet:
a. Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
b. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib
oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient: Die
Regelung ist nach dem Willen des Gesetzgebers weit zu verstehen. Eine Bußgeldvorschrift dient dem
Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer
Vertretungsorgane, wenn sie diesen Schutz bezweckt oder dazu beiträgt, den Schutz der genannten
Rechtsgüter und Rechte zu gewährleisten.
Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus folgenden Bereichen:
c. Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsnormen umfasst, die zur Umsetzung europäischer
Regelungen getroffen wurden. Dies umfasst eine Vielzahl verschiedener Bereiche, die zur Umsetzung
der EU-Whistleblower-RL im HinSchG enthalten sind.
Dies sind beispielsweise folgende Bereiche:
Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses aber nur dann in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen Rechts- und Regelverstoß näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es notwendig, Ihre firmen oder private E-Mail-Adresse anzugeben.
Sollte Ihr Hinweis die Voraussetzungen eines unter den Schutz des Hinweisgebergesetzes fallenden Rechts- bzw. Regelverstoß erfüllen, kann Ihre Meldung nach eingehender Prüfung in vollem Umfang an den zuständigen Fachbereich der Mediterana GmbH & Co. KG weitergeleitet und lokal aufgeklärt werden. Ihre Informationen und personenbezogenen Daten werden dabei in jeder Hinsicht vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiterbearbeiten darf.
Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen abzuwenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.